Worum geht es eigentlich?
Das Programm Spin-Off Fellowships hat zum Ziel, geistiges Eigentum einer Hochschule bzw. Forschungseinrichtung soweit weiterzuentwickeln, dass es in einer anschließenden Unternehmensgründung verwertet werden kann.
Zielgruppe: gründungsaffine wissenschaftliche MitarbeiterInnen, ProfessorInnen, Studierende sowie AbsolventInnen an Universitäten, Fachhochschulen und anderen Forschungseinrichtungen mit mindestens einem Bachelorabschluss
Laufzeit: Mindestens 12 bis maximal 18 Monate
Fördersumme: Mindestens 100.000,- bis maximal 500.000,- Euro pro eingereichtem Projekt
Voraussetzungen
- Die aufgegriffenen Technologien oder Forschungsergebnisse sind im Eigentum einer antragsberechtigten Hochschule/Forschungseinrichtung.
- Der/Die Fellow/s sind während der gesamten Laufzeit des Fellowships bei der einreichenden Organisation angestellt.
- Der/Die Fellow/s konzentrieren sich ausschließlich auf diese Aufgabe und dürfen keine Lehre oder andere Forschungsaufgaben durchführen.
Ausschreibung und Einreichung
Die Antragstellung für ein Spin-off Fellowship erfolgt über die jeweilige Hochschule bzw. Forschungseinrichtung bei der FFG. Es kann laufend eingereicht werden, wobei der nächste Einreichstichtag am 19. Juli 2018 – 12 Uhr (MEZ) ist (Hearings: voraussichtlich in KW48).Ausschreibung
Ausschreibungsleitfaden
FFG Spin-off Fellowships FAQ
Ansprechpartnerin
Paris-Lodron Universität SalzburgMag. Andrea Spannring, andrea.spannring@sbg.ac.at, 0662 8044 2454
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